ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Verbindlicher Stand: Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden nach höchsten juristischen Qualitätsstandards für gewerbliche Dienstleister in der Bundesrepublik Deutschland formuliert. Sie bezwecken die rechtssichere Gestaltung aller Geschäftsprozesse des Anbieters, die Minimierung prozessualer und haftungsrechtlicher Risiken sowie die Optimierung der vertraglichen Rechte gegenüber dem Auftraggeber.
§ 1 GELTUNGSBEREICH, ANBIETERIDENTITÄT UND ABWEICHUNGSVERBOT- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) regeln umfassend und abschließend das gesamte vertragliche und rechtliche Verhältnis zwischen dem Einzelunternehmen Daniel Avanesov Case Management, ansässig in der Richard-Schirrmann-Straße 14, 55122 Mainz (nachfolgend bezeichnet als „Anbieter“), und seinen Vertragspartnern (nachfolgend bezeichnet als „Auftraggeber“). Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, Verträge, Beratungen, Vertretungen und geschäftlichen Handlungen, die über Online-Plattformen (insbesondere Kleinanzeigen), per E-Mail, Messenger-Dienste oder in sonstiger Weise angebahnt oder abgeschlossen werden.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende, ergänzende oder von diesen Bestimmungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich und vollumfänglich zurückgewiesen. Sie werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter in Kenntnis ausländischer oder abweichender Bedingungen die Dienstleistung vorbehaltlos und beanstandungslos ausführt. Abweichungen sind nur dann rechtsgültig, wenn sie vom Anbieter im Vorfeld ausdrücklich und in Schriftform individuell bestätigt wurden.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND, DEFINITION DES CASE MANAGEMENTS UND ABGRENZUNG ZUR RECHTSBERATUNG Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Bereich des administrativen und organisatorischen Case Managements. Der Leistungsumfang des Anbieters umfasst primär die strukturierte Aufarbeitung komplexer bürokratischer Vorfälle, die Übernahme der außergerichtlichen Korrespondenz mit Dritten (wie Vermietern, Unternehmen, Dienstleistern und Versicherungen), das Verfassen von formellen Beschwerden, Stellungnahmen und Widersprüchen für Behörden (z. B. Jobcenter, Familienkassen) sowie die Prüfung und Abwehr von Rechnungen und zivilrechtlichen Nachforderungen (z. B. Betriebskostenabrechnungen).
Zwingender gesetzlicher Status- und Abgrenzungshinweis (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG): Der Anbieter weist den Auftraggeber hiermit unmissverständlich und ausdrücklich darauf hin, dass er keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erbringt, keine rechtsanwaltliche Tätigkeit ausübt und nicht über die Zulassung als Rechtsanwalt oder ein Organ der Rechtspflege verfügt. Sämtliche Tätigkeiten des Anbieters stellen rein administratives Case Management, kaufmännischen Beistand und bevollmächtigte außergerichtliche Interessenvertretung im gesetzlich zulässigen Rahmen dar. Sofern eine vertiefte, exklusiv Rechtsanwälten vorbehaltene rechtliche Würdigung, eine Vertretung vor ordentlichen Gerichten oder die Einleitung gerichtlicher Klageverfahren zwingend erforderlich wird, liegt es in der ausschließlichen Verantwortung und Pflicht des Auftraggebers, auf eigene Kosten einen zugelassenen Rechtsanwalt zu mandatieren.Ein bestimmter wirtschaftlicher, rechtlicher oder persönlicher Erfolg des Auftraggebers (z. B. die tatsächliche Durchsetzung einer Kautionsrückzahlung oder die vollständige Stornierung einer Behördenforderung) ist ausdrücklich nicht geschuldet. Der Anbieter schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße, fachgerechte и pflichtbewusste Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB).
§ 3 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES, FORMVORSCHRIFTEN UND VOLLMACHTEN - Sämtliche Angebote und Leistungspräsentationen des Anbieters auf Internetplattformen (z. B. Kleinanzeigen, Social Media) oder in Werbemedien sind vollkommen freibleibend, unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern sind als bloße Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu verstehen (invitatio ad offerendum).
- Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt rechtsverbindlich erst dadurch zustande, dass der Auftraggeber ein konkretes Angebot (Auftrag zur Fallbearbeitung) abgibt и der Anbieter dieses Angebot entweder ausdrücklich in Schriftform (Brief), Textform (E-Mail, WhatsApp, Kleinanzeigen-Nachricht) bestätigt oder aber konkludent durch die tatsächliche Aufnahme der vertragsgegenständlichen Bearbeitung des Falls annimmt.
- Die rechtswirksame Aufnahme der Tätigkeit für den Auftraggeber steht unter der aufschiebenden Bedingung der Vorlage einer vollständig ausgefüllten, unterzeichneten und gültigen General- oder Spezialvollmacht (z. B. Vollmacht nach BGB oder SGB X). Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Vollmacht unverzüglich nach Vertragsschluss im Original oder in gut lesbarer digitaler Form beizubringen.
§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN И PROAKTIVE INFORMATIONSOBLIEGENHEITEN DES AUFTRAGGEBERS - Der Auftraggeber trägt die alleinige und umfassende Verantwortung dafür, den Anbieter bei der ordnungsgemäßen Ausführung der vertraglichen Dienstleistungen aktiv, zeitnah und umfassend zu unterstützen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Fallbearbeitung relevanten Dokumente, Verträge, behördlichen Bescheide, Abrechnungen, Briefe und sonstigen Nachweise unaufgefordert, unverzüglich, vollständig und in geordneter Form zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass alle dem Anbieter erteilten Auskünfte, Sachverhaltsschilderungen und übermittelten Dokumente in vollem Umfang der Wahrheit entsprechen, vollständig sind und keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen wurden. Eine Überprüfung der Richtigkeit und Echtheit der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen durch den Anbieter erfolgt nicht.
- Sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt, unvollständige Angaben macht oder gesetzliche Fristen (z. B. Widerspruchsfristen von Behörden) aufgrund eigener Saumseligkeit verstreichen lässt, trägt der Auftraggeber alle daraus resultierenden rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteile, Schäden und Fristversäumnisse selbst. Die Vergütungspflicht des Anbieters bleibt in diesen Fällen unberührt.
§ 5 VERGÜTUNGSSTRUKTUR, HONORARGESTALTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND KLEINUNTERNEHMERSTATUS - Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters richtet sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung im Dienstleistungsvertrag. Sie kann als Pauschalhonorar für die Bearbeitung eines definierten Vorgangs (Fallpauschale), als Stundenhonorar oder im gesetzlich zulässigen Rahmen als erfolgsorientiertes Honorar vereinbart werden.
- Gesetzlicher Hinweis zum Kleinunternehmerstatus (§ 19 UStG): Der Anbieter ist ein registrierter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Demnach wird in den Rechnungen des Anbieters keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausgewiesen und berechnet. Sämtliche Honorare und Preise verstehen sich daher für den Auftraggeber als Brutto-Endpreise.
- Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug (Skonto) auf das offizielle Geschäftskonto des Anbieters zu überweisen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber automatisch und ohne gesonderte Mahnung in Zahlungsverzug (gemäß § 286 BGB). Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Mahnpauschale geltend zu machen und die laufende Bearbeitung des Falls bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen (Zurückbehaltungsrecht).
- Der Anbieter ist berechtigt, die Aufnahme der Tätigkeit von einer angemessenen Vorschusszahlung (bis zu 100 % des voraussichtlichen Gesamthonorars) abhängig zu machen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
§ 6 UMFASSENDER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBEGRENZUNG - Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Für leichte und einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach streng begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- In allen anderen Fällen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchen Rechtsgründen (vertraglich oder deliktisch), vollständig ausgeschlossen. Da der Anbieter keine Rechtsberatung durchführt, ist insbesondere jede Haftung für den Verlust von Ansprüchen ausgeschlossen, wenn dieser Verlust auf einer fehlerhaften rechtlichen Einschätzung des Falls beruht, die nicht in den Kernbereich des administrativen Case Managements fällt.
§ 7 VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNGSRECHTE И ABWICKLUNG BEI BEENDIGUNG - Der Vertrag endet regulär mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Dienstleistung oder mit dem formellen Abschluss des spezifischen Case-Management-Vorgangs.
- Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Dienstvertrages richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform (E-Mail oder Brief). Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber ist der Anbieter berechtigt, das Honorar für die bis zum Kündigungszeitpunkt bereits erbrachten Teilleistungen anteilig in voller Höhe abzurechnen.
- Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber vorsätzlich falsche Dokumente vorlegt, Straftaten begeht oder mit der Zahlung vereinbarter Vorschüsse erheblich in Verzug gerät.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN, RECHTSWAHL, SALVATORISCHE KLAUSEL UND GERICHTSSTAND - Auf das gesamte Vertragsverhältnis sowie alle daraus resultierenden rechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber findet ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter vollständigem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise berührt. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
- Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, oder der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird der offizielle Geschäftssitz des Anbieters (Mainz) als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.